Bauen in Korlingen


Sie suchen ein Baugrundstück? Wir haben welche - schreiben Sie uns!

Stand: 08.03.2024 -    Grün = noch zu haben   -  Gelb = bereits reserviert  -  Rot = Verkauft
Stand: 08.03.2024 -    Grün = noch zu haben   -  Gelb = bereits reserviert  -  Rot = Verkauft

Grundstückspreise:

Grundstücke a): 265 €/Quadratmeter

 Grundstücke b): 280 €/Quadratmeter

Alle Grundstücke sind voll erschlossen, inklusive einer 160 metertiefen Erdwärmebohrung, die je nach Energiestandard des Hauses, zur Versorgung von bis zu 200 qm beheizter Wohnfläche ausreichen sollte.


Reservierung:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.03.2024 folgende Reservierungskonditionen beschlossen:

  • Im ersten Monat ist die Reservierung unentgeltlich
  • Jeder weitere Monat kostet 500,00 €
  • Maximale Reservierungzeit beträgt  3 Monate

Somit hält die Ortsgemeinde die Reservierung für max. 3 Monate aufrecht, sollten Sie sich nach dieser Zeit nicht gemeldet haben, um weitere Schritte einzuleiten, erlischt die Reservierung und das damit verbundene Vorkaufsrecht.


Sehr geehrte Bauinteressierte,

das offizielle Vergabeverfahren, welches wir nach der geltenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 08.05.2013 - C-197/11 durchgeführt haben, ist abgeschlossen. Dadurch hatte jede/r die Möglichlichkeit sich zu bewerben und ein Grundstück zu Erwerben.

In der Gemeinderatsitzung am 16.05.2023 wurden neue Grundstückspreise festgelegt und beschlossen, die noch verfügbaren Grundstücke werden alle an den Markt gebracht.

Gerne können Sie ihr Interesse bekunden, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular unverbindlich an. Wir nehmen Sie  in unsere Interessentenliste auf und melden uns bei Ihnen.

 

Kontaktformular:

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Wichtige Unterlagen zum Download:

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Bebauungsplan
Bebauungsplan
03 Bebauungsplan 1. Änderung - Satzung.p
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Antrag auf Baubenehmigung
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Musterkaufvertrag
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Informationsblatt zum Bauantrag
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Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen
Abweichungen von bauaufsichtlichen Anfor
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Antrag auf Bauvorbescheid
AntragaufBauvorbescheid(§72LBauO).pdf
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Der neue Straßennamen für das Baugebiet:


Aktuelle Eindrücke:


19.08.2023, Was das Neubaugebiet in Korlingen bietet

Quelle: Trierischer Volksfreund, 07.07.2022, von Angela Burch

 

 

Es ist lange her, das Korlingen gewachsen ist, doch bald wird sich das wieder ändern. Nun gibt es neue Bauplätze, die nach unterschiedlichen Systemen vergeben werden.

 

Nach mehreren Jahrzehnten wird Korlingen nun wieder wachsen. Schon vor sieben Jahren entschied die Gemeinde, ein neues Baugebiet auszuweisen. Das letzte Mal, dass in Korlingen Bauland entwickelt wurde, liege schon rund 50 Jahre zurück, sagt Ortsbürgermeister Damian Marx. Mit etwa 5,3 Millionen Euro werde das Neubaugebiet „Hinterste Anwand“ eine der größten Investitionen der Gemeinde.

Insgesamt werden 33 neue Baugrundstücke entstehen. Im Vergleich zu anderen Neubaugebieten seien diese eher größer und reichten von 600 bis 1000 Quadratmetern. „Die Größe der Grundstücke ist der Anlage geschuldet, da es kein ebenes Gelände ist. Deshalb sind wir an die unterschiedlichen Größen gebunden“, erklärt Marx. Wie viel die Grundstücke pro Quadratmeter kosten werden, sei noch nicht klar. Im Laufe des Sommers soll darüber eine Entscheidung getroffen werden.

 

Genauso auch darüber, wie das Bauland vergeben wird. Denn die Gemeinde hat sich dafür entschieden, bei der Auswahl der neuen Grundstücksbesitzer zwei verschiedene Wege zu gehen. Nicht alle 33 Bauplätze sollen gleich vergeben werden. „Dies soll in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt unter Berücksichtigung verschiedener Vergabekriterien und Vergabeverfahren erfolgen“, sagt der Ortsbürgermeister. Das Verfahren habe noch nicht angefangen, allerdings habe es schon mehrere Anfragen gegeben. Interessenten können sich bei der Orts- und Verbandsgemeinde melden. Marx schätzt, dass erst im Spätsommer 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte.

 

Auf welche Energie Korlingen in seinem neuen Baugebiet setzt.

Bei der großen Investition und dem neuen Baugebiet steht besonders ein Aspekt im Vordergrund: die Umwelt. Denn in Korlingen werden die Grundstücke mit Erdwärmebohrung vermarktet. Viele Häuser in der Gemeinde verfügten bereits über Erdwärme, sagt Marx. Das wollten sie für das neue Baugebiet aufgreifen. Im Frühjahr dieses Jahres habe es eine Probebohrung gegeben. Daraufhin hat sich die Gemeinde entschlossen, dass jedes Baugrundstück mit einer Erdwärmebohrung erschlossen werden soll. „Wir hatten überlegt, wie wir weg von fossilen Energien kommen können. So sind wir unabhängig von Gas und Öl.“

Das sei eine Neuheit in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Verwaltung sieht in dem innovativen Baugebiet einen großen Vorteil: „Die Grundstückseigentümer haben so eine gute Grundlage, um ihr Eigenheim kostengünstig und klimafreundlich mit Erdwärme zu erschließen. Diese attraktiven Konditionen, ergänzt durch die gute ÖPNV-Anbindung und die lebendige Dorfkultur, sind eine sehr gute Ausgangsbasis für Bauwillige.“

 

Mit dem Spatenstich wurde der erste Schritt im neuen Baugebiet nun gegangen, als nächstes stehen die Erschließungsarbeiten auf dem Plan. Neben den 33 Bauplätzen werden dort Straßenflächen, Parkplatzflächen, öffentliche Grünflächen und Flächen der Oberflächenentwässerung entstehen. Schon 2015 wurde der Entschluss für das neue Baugebiet gefasst. Danach folgten lange Planungen wie die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes, archäologische Untersuchungen, Boden- und Lärmschutzgutachten sowie ein Umweltbericht und ein Entwässerungskonzept.


24.06.2022 - Endlich gehts los - Spatenstich!

Quelle: www.ruwer.de
Quelle: www.ruwer.de


24.06.2022 - Endlich gehts los - Spatenstich!

Quelle: www.ruwer.de
Quelle: www.ruwer.de

Anstehende Termine:

  1. November 2021, Beratung über Ver- und Entsorgungsleitungen, Beschlussvorlage zur Auftragsvergabe
  2. November 2021, Beratung über den Bewerber*innenbogen I Rechtliche Prüfungen
  3. September 2021, Beratung über das Beleuchtungskonzept
  4. Beschluss und Vergabe über den Einbau von "Geogitter" über den Stollen
  5. 24.11.2021 Gemeinderatsitzung - Alle Beschlüsse zur inneren und äußeren Erschließung wurden gefasst
  6. 06.12.2021, Veröffentlichung der  öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A, Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung
  7. 16.02.2022 Probebohrung für die Erdsondenanlagen
  8. 16.02.2022 Gemeinderatsitzung - Beschluss zur Vergabe der Erschließung Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung
  9. 23.02.2022 Arbeitstreffen des Gemeinderates mit Rechtsanwalt Henseler, Bewerberverfahren
  10. 03.03.2022 Arbeitstreffen des Gemeinderates, Bewerberkritierien
  11. 16.03.2022 Einweisung der Tiefbaufirma, Erschließung der Regenrückhaltung, Strraßen, Entwässerung, Versorgungsleitungen
  12. 29.03.2022 Gemeinderat, Vergaben
  13. 13.04.2022 Arbeitstreffen des Gemeinderates, Bewerberverfahren
  14. 18.05.2022 Arbeitstreffen des Gemeinderates, Kostenermittlung Grundstückspreise
  15. 25.05.2022 Gemeinderat, Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Ausschreibung der Erdwärmeversorgung
  16. 23.06.2022 Baubeginn innere Erschließung, Retensionsbecken
  17. 24.06.2022 Spatenstich
  18. 20.07.2022 Arbeitstreffen des Gemeinderates, Kostenermittlung Grundstückspreise, Bewerbungsverfahren
  19. 30.08.2022 Gemeinderat, Beratung und Beschlussfassung über Kampfmittelsondierung und Grundstückspreise
  20. Oktober 2022 Gemeinderat, Bewerber:innenverfahren
  21. Oktober 2022 Arbeitstreffen des Gemeinderates, Verfahrenseröffnungsbeschluss
  22. 02.11.2022 Gemeinderat, Verfahrenseröffnungsbeschluss
  23. Dezember, Bewerbungsverfahren
  24. 19.12.2022 Ende der Bewerbungsfrist
  25. Februar 2023 Information an alle Bewerber

 


16.02.2022 - 160 Meter in die Tiefe, Probebohrung für die Erdsonden

Erfolgreiche Probebohrung durchgeführt

Auszug aus dem Gutachten der Probebohrung
Auszug aus dem Gutachten der Probebohrung

Fotos der Probebohrung am 16. - 17.02.2022


15.01.2021

13.03.2021

Sondagen im Geltungsbereich zur Sachverhaltsermittlung

16.02.2022

Probebohrung, 160 Meter tief, Erdwärmetest

05.11.2022

Einbau des Geo-Gitters zur Sicherung des Stollen

18.02.2021

16.03.2021

Freigabe der Fläche durch die Direktion Landesarchäologie

24.06.2022

Endlich gehts los! Spatenstich erfolgt.

01.03.2021

Wir gehen der Korlinger Geschichte auf den Grund.

30.04.2021

Gelungener Scherz zur Hexennacht.

07.07.2022

Innere Erschließung.



Historie der Baulandlandentwicklung

Datum Beschlüsse/Vorgehen
17.11.2015 Flächennutzungsplan, Entwicklung Bauland
13.12.2016 Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern
28.03.2017 Beschluss im Gemeinderat Entwicklung Baugebiet "Hinterste Anwand"
21.11.2018 Beschluss Kampfmittel Luftbildaufnahme Fläche "Hinterste Anwand"
16.04.2019 Beschluss über Kampfmittelsondierung
17.09.2019 Erkundungsbohrungen zur Feststellung der genauen Stollenlage
22.10.2019 Information zum Sachstand der Erkundungsbohrungen 
26.11.2019 Aufstellungsbeschluss
04.02.2020 Bodengutachten
17.08.2020 Lärmschutzgutachten/Schallgutachten
29.06.2020 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Korlingen "Hinterste Anwand" treten in Kraft
17.08.2020 Beschluss über Offenlage des Bebauungsplanes
03.12.2020 Geophysikalische Prospektion über mögliche archäologische Funde auf der Baufläche einschl. der Retentionsfläche
14.12.2020 Beschluss Bebauungsplan
01.03.2021 Punktuelle Sondagen/Aufgrabungen wg. möglicher archäologischer Funde
16.03.2021 Freigabe der Fläche durch Direktion Landesarchäologie
 Mai 2021  Entwässerungskonzepte, Termine mit der SGD Nord
Juli 2021  Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Innere Erschließung des Baugebietes
29.09.2021 Gespräche mit  Ent- und Versorgern: Erdwärmekonzept, Wasserversorgung, Strom, Glasfaser, Entwässerung, Beleuchtung
01.11.2021 Beratung über den Bewerber*innenbogen I Rechtliche Prüfungen
06.12.2021 Öffentliche Ausschreibung, Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung
19.01.2022 Submission der öff. Ausschreibung
16.02.2022 Probebohrung für die Erdsondenanlagen
16.02.2022 Gemeinderat, Beschluss zur Vergabe der  Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung
23.02.2022

Arbeitstreffen des Gemeinderates mit Rechtsanwalt Henseler zum Bewerberverfahren

13.04.2022

 Arbeitstreffen Gemeinderat, Grundstücke und Bewerberverfahren

18.05.2022 Arbeitstreffen Gemeinderat, erdwärme, Grundstücke, Retensionsbecken
25.05.2022

Gemeinderat, Beschluss zur öff. Ausschreibung zur Vergabe der Erdwärmeversorgung


Bekanntmachung des Bebauungsplans Teilgebiet "Hinterste Anwand"


Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Teilbereich "Hinterste Anwand"

Bebauungsplanverfahren, Teilbereich „Hinterste Anwand“, Ortsgemeinde Korlingen, gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat Korlingen hat in der Sitzung am 26.11.2019 den Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan gefasst.

Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 06.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

 

Der Gemeinderat Korlingen hat den Bebauungsplanentwurf in der Ratssitzung am 17.08.2020 gebilligt sowie die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13b, i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Entwurf des Bebauungsplans, nebst Begründung, Umweltbeitrag, Schallgutachten und Entwässerungskonzept kann während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt.

 

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.ruwer.de – Gemeinden – Korlingen – Planverfahren, ab dem 14.09.2020 veröffentlicht.

 

 

Korlingen, den 27.08.2020

Damian Marx, Ortsbürgermeister


Gemeinderat, 17.08.2020

Bebauungsplanverfahren


Download
Bschlüsse_Offenlage_Bebauungspläne_17082020
Amtsblatt_Gemeinderat_17082020_04092020.
Adobe Acrobat Dokument 13.0 MB

Gemeinderat, 26.11.2019


Entwicklung eines Baugebietes mit der Flurbezeichnung "Hinterste Anwand":

Besichtigung mit B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung und Herrn Meyer/VG Ruwer.